Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund der Europäischen Richtlinie 2013/59/Euratom hat der Bundesgesetzgeber das neue Strahlenschutzgesetz erlassen. Dieses wird ab dem 01.01.2019 die Anwendung ionisierender Strahlung in der Heilbehandlung und der medizinischen Forschung regeln. Während die grundsätzliche Aufteilung zwischen Heilbehandlung und Forschung beibehalten wird, offenbaren sich im Detail mitunter gravierende Unterschiede zum bestehenden Recht. Die Neuregelungen für den Bereich der radioonkologischen Forschung werden in diesem Beitrag beleuchtet. Der Fokus liegt dabei auf der Darstellung der neuen Fristenregelungen für die Genehmigung durch bzw. die Anzeige bei der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde. Dabei wird deutlich, dass es gelungen ist, eine klare Verbesserung der bisher für die Forschenden unbefriedigenden Rechtslage zu erreichen: Mit dem Ziel die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland nicht weiter zu gefährden, wurde auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens noch die wichtige Fristenregelung bei der Genehmigung radioonkologisch-therapeutischer Forschungsvorhaben erreicht, die zu einer nachhaltigen Beschleunigung der Genehmigungspraxis in Deutschland führen dürfte.
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